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Neue Sozialhilfe: Verschlechterungen für arbeitsmarktferne Menschen

(19.12.2018) Die bedarfsorientierte Mindestsicherung, jetzt wieder Sozialhilfe, ist eigentlich als unterstes soziales Netz Österreichs gedacht. Das heißt, sie soll in Österreich lebenden Menschen, die in Notlage geraten sind und weder Einkommen noch Vermögen oder andere existenzsichernde Ansprüche haben, mit öffentlichen Mitteln das Überleben sichern. Daher ist eine bundesweit einheitliche Grundsatz-Regelung für dieses letzte soziale Auffangnetz grundsätzlich sehr sinnvoll.

Der vorliegende Entwurf enthält aber viele Kürzungen und einschränkende Voraussetzungen. Zusätzlich wird Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialem Ausschluss nicht als Ziel genannt und es fehlt eine Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice. Das alles bringt eine Fülle von Verschlechterungen für arbeitsmarktferne Menschen mit sich. „Die gemeinnützigen sozialen Unternehmen von arbeit plus Wien haben langjährige Erfahrung bei der Eingliederung von Langzeitbeschäftigungslosen in den Arbeitsmarkt“, so arbeit plus Wien-Geschäftsführer Christoph Parak. „Und wir wissen, wie Integration für arbeitsmarktferne Menschen gelingen kann. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist jedoch kein geeigneter Ansatz, um gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Beschäftigung für diese Menschen zu organisieren.“

Keine Existenzsicherung

Insgesamt widerspricht der Gesetzesvorschlag den zentralen Aufgaben einer existenziellen Mindestsicherung. Diese sollte nämlich die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung zum Ziel haben. Statt wie bisher Mindestbeträge, gibt es in Zukunft nur mehr Höchstsätze. Das schränkt auch die Autonomie der Bundesländer ein: Sie können besondere örtliche und individuelle Gegebenheiten (zum Beispiel unterschiedliche Lebenshaltungskosten) nicht mehr berücksichtigen.

Was bedeutet das für Wien?

Zwei Beispiele: Der Bezug einer Sozialhilfe während einer Ausbildung soll zukünftig nur noch möglich sein, wenn diese vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Das ist eine klare Verschlechterung gegenüber dem Status quo in Wien. Derzeit kann man während einer Ausbildung die Mindestsicherung auch nach dem 18. Lebensjahr beantragen, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt.
Weiters sieht der Gesetzesentwurf maximal 12 monatliche Zahlungen vor. In Wien wäre es dann nicht mehr möglich, einen 13. und 14. Monatsbezug auszuzahlen an Menschen, die nicht mehr erwerbsfähig sind – insbesondere Invalide und alte Menschen. Ebenfalls eine deutliche Verschlechterung.

Die gesamte Stellungnahme - auch zum Zustimmen - gibt's hier.

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